Sky Deutschland AG: OLG München weist Beschwerden zurück

Im Spruchverfahren zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Sky Deutschland AG hat das OLG München den Beschluss des Landgerichts München I aufgehoben und die Anträge der Aktionäre zurückgewiesen. Das Spruchverfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen. Am 22. Juli 2015 hatte die Gesellschaft den Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Sky … Sky Deutschland AG: OLG München weist Beschwerden zurück weiterlesen